Leistungen für Bildung und Teilhabe erhöht und Antragsweg vereinfacht
Im Kreis Unna leben mehr als 6.400 Familien, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten. „Das Geld ist knapp und jeden Monat muss gut überlegt werden, wofür es ausgegeben werden kann“, weiß Daniel Decker-Törö, Arbeitsvermittler im Jobcenter Kreis Unna.Die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen komme deshalb häufig aus finanziellen Gründen nicht in Frage. Dies erschwert vielen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. „Wer Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt, kann seinen Kindern viele Aktivitäten ermöglichen: Ausflüge und Ferienfreizeiten, Sport- und Musikangebote, Schülernachhilfe oder das Mittagessen in der Schule“, so Decker-Törö. Der Arbeitsvermittler ist vor Ort in Königsborn und berät im Büro des Jobcenters Menschen, die in unmittelbarer Nähe wohnen. Dabei soll es dort nicht nur um die Vermittlung von Arbeitsstellen und Informationen zu Kinderbetreuungsangeboten, Schuldnerberatungsstellen sowie Qualifizierungsmaßnahmen gehen. Es geht auch darum, Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Höhere Leistungen, einfachere Antragsstellung
Jetzt wurden mit dem Starke-Familien-Gesetz zum 1. August 2019 die Leistungen für Bildung- und Teilhabe verbessert und der Antragsweg vereinfacht. Notwendig wurde dies, um die Chancen für Kinder und Jugendliche weiter zu verbessern. Denn: Obwohl es das Bildungs- und Teilhabepaket bereits seit acht Jahren gibt, wissen viele Familien, die mit wenig Einkommen zurechtkommen müssen, nicht von der Förderung. Vielen war auch die Antragstellung zu kompliziert. „Häufig sind es nicht vorhersehbare Lebensumstände, die Eltern mit Kindern ganz plötzlich zu einer hilfebedürftigen Familie machen“, erklärt Decker-Törö. „Durch plötzliche Arbeitslosigkeit des Hauptverdieners, eine Scheidung oder die Pflege eines Familienangehörigen ändert sich das Einkommen, aber damit auch der Anspruch auf Hilfe.“ Deshalb ist es dem Mitarbeiter des Jobcenters im Kreis Unna ein besonderes Anliegen, Eltern möglichst umfangreich aufzuklären, denn kein Kind soll aus finanziellen Gründen vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden – dafür steht das Bildungs- und Teilhabepaket.
Wer folgende Leistungen erhält, hat auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket:
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Leistungen beantragen
Die Leistungen können für Kunden des Jobcenters Kreis Unna oder der Kreisverwaltung Unna beantragt werden. Die Anträge können grundsätzlich in allen Geschäftsstellen des Jobcenters Kreis Unna, beim Kreis Unna, den örtlichen Wohngeldstellen, Bürgerämtern und/oder Sozialämtern in den jeweiligen Rathäusern gestellt werden.
Weitere Informationen online unter www.jobcenter-kreis-unna.de > Arbeitsuchende > Geldleistungen > Bildung und Teilhabe.
– ein Beitrag von Katja Mintel, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jobcenter Kreis Unna
Kontakt
Büro des Jobcenters
Frankfurter Straße 3
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 14.00 – 16.00 Uhr (offene Sprechzeit, Besuch ohne Termin möglich)
Ansprechpartner:
Daniel Decker-Törö, Fallmanager
Tel.: (02303) 2538-3611
Mail: daniel.decker-toeroe@jobcenter-ge.de
Simone Jung, Fallmanagerin
Tel.: (02303) 2538-3612
Mail: simone.jung@jobcenter-ge.de